Verwaltungsgericht: Bayerns Verfassungsschutz darf AfD beobachten

Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das bestätigte das Münchner Verwaltungsgericht. Eine Klage der AfD gegen die Beobachtung wurde zurückwiesen.

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Frank Wittemeier hat dies geteilt.