Als Antwort auf Frank Wittemeier

@frank @ralfh ich seh das etwas differenzierter: im Lebensmittelrecht dient der Name (Verkehrsbezeichnung) auch dem Schutz der Qualität also des Verbrauchers. Schnitzel muss z.B. ein zusammenhängendes Stück Fleisch sein. Kein zusammengeklebtes wie bei Chicken Nuggets. Käse kein günstig hergestellter Käseersatz (Analogkäse).
Die Industrie nutzt das gerne aus.

Ob speziell bei veganer Wurst etc. Verwechslungsgefahr beim Verbraucher besteht, müssen die Gerichte entscheiden.