Wenn der AI Act ohne Doppelstrukturen, neue Verwaltungseinheiten und zusätzliche Bürokratie in nationales Recht umgesetzt werden soll, bietet es sich an, die bereits bestehenden und ohnehin für einen Teil der Aufsicht zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden mit der Aufgabe zu betreuen. Dazu haben wir einen Vorschlag gemacht: datenschutzkonferenz-online.de…

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Als Antwort auf Ulrich Kelber

Sonst wären z.B. bei einer KI-Anwendung in einer Schule, die unter den AI Act fällt, gleichzeitig die Datenschutzbehörden (aufgrund DSGVO), die Schulaufsicht und die Behörde nach deutscher Umsetzung Ai Act zuständig. Das Gleiche würde für die Reallabore gelten, in denen Startups und mittelständische Unternehmen eng begleitet ihre Geschäftsmodelle erproben können sollen