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Universitäten dürfen bei Online-Prüfungen die Studierenden nicht schrankenlos überwachen. Eine Betroffene von der Universität Erfurt hat geklagt und jetzt gewonnen: Gesichtserkennung und Biometrie sind tabu beim sogenannten Proctoring.

netzpolitik.org/2025/proctorin…

Frank Wittemeier hat dies geteilt.

Als Antwort auf netzpolitik.org

Was soll denn der Blödsinn. In meinem Studium hats keine Sau interessiert, wer sich da zum Schreiben in den Hörsaal setzt. Da wurde nichtmal der Ausweis oder so kontrolliert. Aber wenn's online ist, muss auf einmal Gesichtserkennung her? Manche kommen auf Ideen. 🙄