Zur "Bezahlkarte" für Geflüchtete (und vielleicht demnächst auch "Bürgojgeldempfangende":
"Die Bundesländer mit Ministerpräsident:innen jeder Couleur wollten allerdings nicht auf die bundesgesetzliche Einführung der Bezahlkarte warten: Stattdessen haben 14 von 16 Ländern sich schon vor Wochen auf Vorgaben geeinigt und eine europaweite Ausschreibung gestartet. In dieser schreiben die Bundesländer den Kartenbetreiber:innen sogenannte Mindeststandards vor – so soll mit der Bezahlkarte nur ein geringer Geldbetrag abgehoben werden können, Überweisungen sollen nicht möglich sein und bestimmte Händlergruppen und Branchen von der Benutzung ausgeschlossen werden können. Zudem soll die Nutzung der Karte innerhalb des Bundesgebiets regional begrenzt werden können – was einer Einschränkung der Bewegungsfreiheit gleichkommt. Völlig zu Unrecht werden diese Diskriminierungsvorgaben als „Mindeststandards“ bezeichnet. Das Gegenteil ist der Fall: Die Bundesländer und Kommunen werden weitgehend freie Hand haben, wie weit sie die Einschränkungen fassen wollen. Die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums wird somit in den politischen Wettbewerb gestellt. „Wir machen‘s für die Ausländer noch schlimmer als die anderen!“, wird in Zukunft ein erfolgversprechender Wahlkampfslogan lauten. Die CSU in Bayern macht es schon vor, Ministerpräsident Markus Söder poltert: „Unsere Bezahlkarte kommt schneller und ist härter.“
[2]Für die Betroffenen wird das heißen: Sie können kein Deutschlandticket erwerben, keine Mietüberweisungen tätigen, keine Handyverträge abschließen, keine Raten an Rechtsanwält:innen zahlen, nicht auf dem Flohmarkt oder im Internet einkaufen, keine Haftpflichtversicherung bekommen. In Hamburg und Bayern etwa, die bereits vorgeprescht sind, können nur 50 Euro monatlich für Erwachsene und in Hamburg 10 Euro für Kinder abgehoben werden – pro Abhebung fallen dabei zwei Euro Gebühr an. Zugleich kann keineswegs in allen Geschäften mit Karte gezahlt werden – zumal für Buchungen mit Bezahlkarte wie bei einer Kreditkarte viel höhere Gebühren erhoben werden als bei einer Girokarte. Eine freie Disposition, wie und wo die geringen Sozialleistungen eingesetzt werden, ist somit nicht mehr möglich. Der Regelsatz wäre nicht mehr in nachvollziehbarer Höhe berechnet, da er auf Statistiken von Personen beruht, die ihr Geld in freier Entscheidung einsetzen können. Aus diesem Grund ist die Bezahlkarte nicht nur politisch falsch, sondern auch verfassungsrechtlich hoch bedenklich[3], wie auch der Deutsche Anwaltverein in einer Stellungnahme feststellt.
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Sehr lesenswert!
"Rechtspopulismus als Mainstream"
www.blaetter.de/ausgabe/2024/juni/rechtspopulismus-als-mainstream
#TAZ#Sozialleistungen#Geflüchtete#Bürgergeld#Rechtspopulismus
Im Sondierungspapier wird der bundesweite Einsatz der Bezahlkarte gefordert. Damit wird der national-autoritäre Umbau des Sozialstaats vorangetrieben.
www.blaetter.de
Blahster
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Micha
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